2G-Plus-Regelung bedeutet, dass …
- alle Geimpften sowie Genesenen mit einem zusätzlichen aktuellen Corona-Test den Lift benutzen dürfen.
- alle schulpflichtigen Kinder während der Schulzeiten (bis einschließlich 17 Jahre) sowie noch nicht eingeschulte Kinder den Lift benutzen dürfen. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.
* Keine zusätzliche Testpflicht für …
- Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
- genesene Personen, deren Genesenen-Nachweis nicht älter als drei Monate ist.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung (Booster) besteht.
Maskenpflicht und Registrierung
Die Maskenpflicht gilt auch im Aussenbereich, insbesondere in den Wartebereichen. Bitte checkt vor Ort in die Luca App ein oder füllt an der Kasse das Kontaktformular aus.